1. Der Verein verarbeitet die ihm überlassenen personenbezogenen Daten seiner
Mitglieder ausschließlich für Vereinszwecke und gemäß den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein
Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem
jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,
Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das
Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein oder der Tätigkeit für den
Verein hinaus.
2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass die im
Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter
Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des
Bundesdatenschutzgesetzes in dem vereinseigenen EDV-System für den Verein
erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dabei handelt es sich um folgende Angaben:
Name, Anschrift, Geburtsdatum und, falls vorhanden, e-mail-Adresse. Ohne dieses
Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
3. Zur Verfügung gestellte pseudonymisierte und in einem zweiten Schritt durch einen
Datentreuhänder umpseudonymisierte Daten von Patientinnen und Patienten aus den
Krankenhäusern werden grundsätzlich nur verarbeitet, um den Vereinszweck erfüllen zu
können. Die Vorstands- und Vereinsmitglieder und die Vereinsmitarbeiter haben sich an
das mit den Landesdatenschutzbehörden von Berlin und Brandenburg abgestimmte
Datenschutzkonzept zu halten und dürfen als Chefärzte, wenn sie Schlüsselverwalter
der von ihren Krankenhäusern gelieferten pseudonymisierten Daten sind, kein
Einsichtsrecht in die Patientendaten ausüben, um eine Patientenreidentifizierung zu
verhindern.